Wer wird in den Senat berufen?
Mitglied im Bundeswirtschaftssenat können nur herausragende Unternehmerpersönlichkeiten werden, die beispielhaft für den Deutschen Mittelstand stehen oder ihn in besonderer Weise unterstützen. Über die Berufung in den Senat entscheidet auf Vorschlag des Generalsekretärs der Vorstand des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft e.V..
Mitglieder, die sich in besonderer Weise um die Verwirklichung der Ziele des Senats durch wirtschaftliches oder kulturelles Engagement verdient gemacht haben, können durch die Verleihung des Titels Senator h.c. geehrt werden.